Rechtsanwältin & Solicitor
Gesprochene Sprachen: Deutsch, Englisch
Frau Bowater ist sowohl in Deutschland als Rechtsanwältin, als auch in England und Wales als Solicitor zugelassen. Sie ist spezialisiert auf grenzüberschreitende Erbrechtsfälle zwischen den
beiden Ländern, und dabei insbesondere die Nachlassabwicklung in England und Wales für deutsche Mandanten. Sie vertritt ihre Mandanten daher auch regelmäßig bei der Beantragung von Erbscheinen
und Testamentsvollstrecker-zeugnissen vor deutschen Gerichten, wenn englisches Erbrecht einschlägig ist.
Darüber hinaus kann Frau Bowater bei der Erstellung von formwirksamen englischen und deutschen Testamenten behilflich sein, wenn Vermögen in beiden Ländern vorhanden ist.
Clara Bowater ist seit 2021 bei der Kanzlei ZIMMERs angestellt. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und ist seit 2009 bei der Rechtsanwaltskammer
München als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2022 ist sie auch als Solicitor in England und Wales zugelassen.
Mitgliedschaft: NDEEX Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten E.V.
https://www.ndeex.de/anwalt-erbrecht/london-nw11-7bu/clara-bowater,-llm/