Leistungen

 

Wenn Sie sich von unserer Kundenzufriedenheit überzeugen wollen, lesen Sie gerne unsere Bewertungen auf Anwalt.de hier: https://www.anwalt.de/zimmer-gunter/bewertungen.php#anchorNavigation.

 

Dieser Verhaltenskodex beschreibt die Standards der Professionalität, die die Öffentlichkeit von Personen (Solicitors, registrierte europäische Rechtsanwälte und registrierte ausländische Rechtsanwälte) erwartet, die von der Solicitors Regulation Authority zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen zugelassen sind.

 

https://www.sra.org.uk/solicitors/standards-regulations/code-conduct-solicitors/

 


 

SRA-Transparenzregeln - Gebührenrichtlinien für bestimmte Rechtsgebiete, in denen wir Dienstleistungen erbringen

 

Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Angaben kein verbindliches Angebot darstellen, sondern lediglich der Information dienen und den Transparenzregeln des SRA entsprechen.

Bitte beachten Sie ferner, dass wir mehrere zusätzliche Rechtsgebiete bearbeiten, die nicht in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind. Die vollständige Liste der Rechtsgebiete können Sie auf unserer Website unter "Rechtsgebiete" einsehen.

Stundensätze, Mehrwertsteuer und Honorarkräfte

Unsere Stundensätze liegen zwischen 230 und 360 GBP (ohne MwSt.) und sind abhängig von der mit dem Fall befassten Honorarkraft (je nach Rechtsgebiet und Dienstalter) sowie der Komplexität der Angelegenheit.

Der aktuelle Stundensatz für Rechtsanwalt/Solicitor Herr Zimmer (Senior Partner) beträgt 360 GBP/Stunde [Besoldungsgruppe A] zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Rechtsanwältin Liebe (Partner) beträgt der Stundensatz 330 GBP [Besoldungsgruppe A]. Die Stundensätze für andere Kollegen sind wie folgt; je nach Erfahrung: 290 GBP [Besoldungsgruppe B], 270 GBP [Besoldungsgruppe C] und 230 GBP zzgl. MwSt [Besoldungsgruppe D]. Die geleisteten Arbeitsstunden werden in 6-Minuten-Einheiten gemessen.
 
Es ist zu beachten, dass diese Stundensätze nur für die unten aufgeführten Rechtsgebiete und Mandate Anwendung finden. Vor allem im Bereich von Wirtschaftsrecht sind die Höhe der Stundensätze von vielen Faktoren abhängig und betragen nicht unter GBP 450 plus MwSt.

Die Mehrwertsteuer beträgt in allen Rechtsbereichen derzeit 20 % des Satzes, den Sie zusätzlich zahlen müssen, wenn dies in Ihrem Fall erforderlich ist.

Wir können von der Ausweisung der Mehrwertsteuer absehen, wenn der Mandant von der Mehrwertsteuer befreit ist und uns eine Mehrwertsteuernummer geben kann oder wenn sie aufgrund des Wohnsitzes/Sitzes des Mandanten nicht erforderlich ist (z. B. wenn er in der EU und außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig ist).
 
Je nach Komplexität und Art der Angelegenheit wählen wir eine geeignete Honorarkraft auf der Grundlage der Erfahrung und des Dienstalters aus, um Ihre Angelegenheit zu bearbeiten. So ist beispielsweise Gunter Zimmer ein Grade A Fee-Earner mit mehr als 18 Jahren Erfahrung und Katharina Liebe ist ein Grade B Fee-Earner mit mehr als 10 Jahren Erfahrung. Der Anwalt, der Ihren Fall bearbeitet, kann von einem anderen Kollegen in unserer Kanzlei unterstützt werden, den wir für diese Aufgabe für geeignet halten, z.B. einem Paralegal oder einem Trainee Solicitor.

ZIMMERs Team besteht aus den folgenden Rechtsanwälten und Paralegals, die in verschiedenen Rechtsgebieten tätig sind. Die folgende Auflistung berücksichtigt nur die Rechtsgebiete, die nach den Transparenzvorschriften des SRA erforderlich sind. Die Qualifikationen der einzelnen Mitarbeiter finden Sie auf unserer Webseite unter Kanzlei:

Gunter Zimmer, Senior Partner und Inhaber
(Nachlassverfahren, Arbeitsrecht, Zwangsvollstreckung, Verkehrsdelikte)
Gunter verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in einem breiten Spektrum verschiedener Rechtsgebiete und in allen oben genannten Bereichen. Er vertrat ein breites Spektrum von Mandanten und vertrat nicht nur Privatpersonen, sondern auch gewerbliche Mandanten. Er verfügt über eine besondere Expertise im Umgang mit komplexen Rechtsstreitigkeiten, auch vor Arbeitsgerichten als Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Er ist der Partner, der sich regelmäßig mit Nachlass- und Erbschaftsangelegenheiten befasst und dies in Zusammenarbeit mit einem der anderen Anwälte der Kanzlei tut.  

Katharina Liebe, Partnerin
(Arbeitsrecht, Verkehrsdelikte, Forderungseintreibung, Personenschäden)
Katharina hat mehr als 10 Jahre Erfahrung als Rechtsanwältin, die in einem breiten Spektrum von gewerblichen und privaten Mandanten tätig ist. Sie verfügt über eine besondere Expertise in der Bearbeitung von Personenschäden (Verkehrsunfälle, Fahrlässigkeit), der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht sowie in zivilrechtlichen Streitigkeiten. Darüber hinaus ist sie auf grenzüberschreitende Vollstreckungsfälle (vor und nach Erlass eines Urteils) spezialisiert und hat kürzlich vor dem High Court und dem Court of Appeal erfolgreich die Registrierung eines ausländischen Urteils zur Einleitung der Vollstreckung in England erwirkt.

Foteini Lada
(Nachlassverfahren, Verkehrsdelikte, Forderungseintreibung, Arbeitsrecht)
Foteini ist eine ausländische Juristin mit griechischer Anwaltszulassung, die seit September 2020 bei ZIMMERs arbeitet. Seit 2024 ist sie außerdem als Solicitor in England und Wales zugelassen. Sie unterstützt den Senior Partner (unter seiner Aufsicht) in allen relevanten Rechtsgebieten.

Clara Bowater
(Verkehrsdelikte, Nachlassverfahren, Forderungseintreibung)
Clara ist ausländische Rechtsanwältin und seit 2009 in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen. Sie wird im Jahr 2022 ihre Zulassung als Solicitor erhalten. Sie unterstützt die Partnerin und den Senior Partner (unter deren Aufsicht) in allen relevanten Rechtsgebieten.

 

Beatrice Braun
(Verkehrsdelikte, Forderungseintreibung, Arbeitsrecht)
Frau Braun ist als Solicitor in England und Wales seit August 2024 zugelassen.

 



Geschätzter Zeitaufwand je nach Rechtsgebiet
 
Der Zeitaufwand für die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Arbeiten ist nur eine grobe Schätzung und hängt natürlich von der jeweiligen Angelegenheit ab (insbesondere von der Komplexität, dem Umfang der Dokumente, dem Streitwert und dem Verhalten der Gegenseite).
 
Das bedeutet, dass der unten angegebene Zeitrahmen weniger oder mehr Arbeitsstunden betragen kann. Es ist ratsam, sich mit unserem Büro in Verbindung zu setzen, um Ihren Fall und etwaige Finanzierungsvereinbarungen zu besprechen.

 

Rechtsgebiet

 

Nachlass

Diese Kosten gelten nur für Nachlassangelegenheiten in unangefochtenen Fällen, bei denen sich das gesamte Vermögen im Vereinigten Königreich oder in der EU befindet und der Fall relativ unkompliziert ist. Dazu gehören sowohl testamentarische als auch untestamentarische sowie steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Nachlässe.
  Entwurf einer Vermögensaufstellung Berechnung der Erbschaftssteuer, Erstellung des Erbschaftssteuerberichts und Übermittlung an HMRC Vorbereitung des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins und Übermittlung an das Nachlassregister sowie Bearbeitung nach der Erteilung: Übermittlung des Erbscheins an die Banken und Entgegennahme der Vermögenswerte einschließlich des Verkaufs von Aktien
  Circa 5 Stunden Circa 10 Stunden Circa 15 Stunden und zusätzlich circa 5 Stunden

 

 

Die Zeitvorgaben für die Kostenerhebung gelten für Nachlässe, bei denen:

  • es ein gültiges Original-Testament gibt, das nicht angefochten wird
  • es nicht mehr als eine Immobilie gibt
  • es nicht mehr als 2 Bank- oder Bausparkonten gibt
  • keine anderen immateriellen Vermögenswerte vorhanden sind
  • es 1-4 Begünstigte gibt, die alle nachvollziehbar sind
  • es keine Streitigkeiten zwischen den Begünstigten über die Aufteilung des Vermögens gibt.
  • keine Erbschaftssteuer zu entrichten ist und die Testamentsvollstrecker dem HMRC keinen vollständigen Bericht vorlegen müssen.
  • keine Ansprüche gegen den Nachlass geltend gemacht werden.
  • die Testamentsvollstrecker und Begünstigten prompt und gut organisiert auf unsere Anfragen nach Unterlagen und Informationen reagieren.

 

Ein Teil der Arbeit, die von den oben genannten Schlüsselphasen abgedeckt wird, sind:

  • Bereitstellung eines engagierten und erfahrenen Nachlassanwalts zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit
  • Identifizierung der gesetzlich ernannten Testamentsvollstrecker oder Verwalter und der Begünstigten
  • Genaue Bestimmung der Art des Erbscheinsantrags, den Sie benötigen
  • Beschaffung der relevanten Dokumente, die für die Antragstellung erforderlich sind
  • Ausfüllen des Nachlassantrags und der entsprechenden HMRC-Formulare
  • Entwurf eines Eides, den Sie schwören müssen
  • Einreichung des Antrags beim Nachlassgericht in Ihrem Namen
  • Einholung des Erbscheins und sicherer Versand von zwei Kopien an Sie
  • Sammeln und Verteilen aller Vermögenswerte des Nachlasses

 

Wie lange wird Ihre Angelegenheit dauern?


Wie in allen anderen Fällen auch, hängt die Bearbeitungszeit vom Einzelfall ab.
Im Durchschnitt werden Nachlässe, die in diesen Bereich fallen, innerhalb von 6-12 Monaten bearbeitet. Die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses dauert in der Regel 6-12 Wochen, wobei die Zeit, die das Nachlassregister für die Bearbeitung der Angelegenheit benötigt, nicht berechnet werden kann.

Danach folgt die Einziehung der Vermögenswerte, die zwischen 3 und 6 Monaten dauern kann; dies hängt davon ab, wie viel Zeit andere Parteien benötigen, z. B. Banken, Immobilienmakler usw. Sobald dies erledigt ist, können wir das Vermögen verteilen, was normalerweise 4 Wochen dauert.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um Schätzungen handelt und selbst ein einfaches Nachlassverfahren extrem lange dauern kann. Dies gilt insbesondere, wenn ein Testament angefochten wird (die oben genannten Kosten gelten nur für ein unangefochtenes Testament). Dann kann sich ein Verfahren über viele Jahre hinziehen.

 

 

Bei Nachlassverfahren zu zahlende Steuern:


Alle anfallenden Steuern werden zusätzlich zu den hier angegebenen Preisen erhoben. Bei diesen Steuern handelt es sich um die Mehrwertsteuer, die auf unseren Stundensatz (der wie oben angegeben 20 % beträgt) erhoben werden kann, oder beispielsweise die Erbschaftssteuer (bitte folgen Sie diesem Link, der Ihnen bei der Berechnung der Erbschaftssteuer behilflich sein kann Wie die Erbschaftssteuer funktioniert: Schwellenwerte, Regeln und Freibeträge: Überblick - GOV.UK (www.gov.uk)). Wir können nicht garantieren, dass andere Steuern wie die CGT in besonderen und ungewöhnlichen Fällen zur Anwendung kommen können.

 

 

Mögliche zusätzliche Kosten

  • Wenn es kein Testament gibt oder der Nachlass aus Aktienbesitz (Aktien und Anleihen) besteht, fallen wahrscheinlich zusätzliche Kosten an, die je nach Nachlass und der Art, wie damit umgegangen werden soll, sehr unterschiedlich sein können. Wir können Ihnen einen genaueren Kostenvoranschlag machen, sobald uns mehr Informationen vorliegen.
  • Wenn zusätzliche Kopien der Bewilligung erforderlich sind, kosten sie normalerweise £1  (pro Vermögenswert).
  • Die Abwicklung des Verkaufs oder der Übertragung von Immobilien aus dem Nachlass ist nicht inbegriffen.

 

Unerwartete Gebühren und Auslagen, die entstehen könnten:

  • Wenn es zu Streitigkeiten zwischen den Begünstigten kommt.
  • Wenn ein Begünstigter nicht ausfindig gemacht werden kann und wir eine gerichtliche Verfügung (die so genannte Benjamin Order) beantragen müssen, belaufen sich die ungefähren zusätzlichen Gebühren auf etwa 1.200 GBP zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

  Betreuung des Mandanten (Beweisaufnahme, Entgegennahme von Anwisungen, Beratung bei der Strafzumessung) (Arbeitsaufnahme und Beratung ca. 7 Tage nach der ersten Anweisung) Anwesenheit und Vertretung bei einer einzigen Verhandlung vor dem Magistrates Court Nicht enthalten ist die Arbeit, die ZIMMERs in solchen Fällen leisten könnten oder die je nach Entwicklung des Falles relevant werden könnte
Verkehrsverstöße
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (RTA mit Todesfolge/Verletzung durch gefährliches Fahren), z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gemäß Teil I des Straßenverkehrsgesetzes von 1988 und § 89 des Straßenverkehrsgesetzes von 1984
Circa 2 Stunden    Die Dauer hängt von der Dauer der Anhörung, der Komplexität des Falles und dem Gericht, bei dem die Anhörung stattfindet, ab (in der Regel jedoch ca. 4 Stunden)
  • Anweisung etwaiger sachverständiger Zeugen
  • Entgegennahme von Zeugenaussagen
  • Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit einer Anhörung aus besonderen Gründen
  • Beratung oder Unterstützung im Zusammenhang mit einem Rechtsbehelf

 

 

Die wichtigsten Etappen Ihrer Angelegenheit in der Vertretung bei Verkehrsdelikten basieren auf der Annahme, dass Sie sich schuldig bekannt haben und einen Termin für Ihre Anhörung haben.

  • Treffen Sie sich mit Ihrem Anwalt, um ihm Anweisungen zu geben, was passiert ist.
  • Wir werden die ersten Angaben und alle anderen Beweise prüfen und Ihnen Ratschläge geben.
  • Wir veranlassen die Aufnahme von Zeugenaussagen, falls erforderlich (dafür fallen ungefähr 2 weitere Arbeitsstunden an).
  • Wir erklären Ihnen das Gerichtsverfahren, damit Sie wissen, was Sie am Tag Ihrer Anhörung erwartet und welche Möglichkeiten das Gericht hat, Sie zu verurteilen.
  • Wir führen alle weiteren Vorbereitungen durch, holen bei Bedarf weitere Anweisungen von Ihnen ein und beantworten alle Ihre Fragen.
  • Wir können keine Zeitangabe machen, wann Ihre Anhörung stattfinden wird, da dies von der Gerichtsliste für diesen Tag abhängt.
  • Wir werden am Tag der Verhandlung vor Ort sein und uns mit Ihnen treffen, bevor wir vor Gericht erscheinen. Wir gehen davon aus, dass wir in der Regel einen halben Tag vor Gericht sein werden, aber das hängt wirklich vom jeweiligen Fall und Gericht ab.
  • Wir werden das Ergebnis mit Ihnen besprechen. Wenn Sie in der Berufung beraten werden müssen, fallen zusätzliche Kosten an.


Wie lange wird Ihre Angelegenheit dauern?

Die Zeit, die von der Entgegennahme Ihrer ersten Anweisungen und der ersten Beratung über das wahrscheinliche Strafmaß bis zur Anhörung vergeht, hängt von dem Zeitpunkt ab, zu dem Sie uns beauftragen, sowie von anderen Faktoren, die wir nicht beeinflussen können. In der Regel können Sie damit rechnen, innerhalb von 6 Monaten nach der Straftat einen Verhandlungstermin zu erhalten.  Dies ist nur eine Schätzung, und wir werden natürlich in der Lage sein, Ihnen einen genaueren Zeitplan zu geben, sobald wir mehr Informationen haben und die Angelegenheit voranschreitet.

 

  Einfacher Fall (für alle Schlüsselphasen)     
Fall mittlerer Komplexität (für alle Schlüsselphasen)    Hochkomplexer Fall (für alle Schlüsselphasen)
Arbeitsrecht (Erhebung und Abwehr von Klagen wegen ungerechtfertigter oder unrechtmäßiger Entlassung) Circa 36 - 42 Stunden,
zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr für die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung von 8 Stunden/Tag   
Circa 45 - 60 Stunden
zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr für die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung von 8 Stunden/Tag
Circa 65 - 200 Stunden
zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr für die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung von 8 Stunden/Tag

 

 

Faktoren, die Ihren Fall komplexer machen könnten:

  • Wenn es notwendig ist, Anträge auf Änderung von Ansprüchen zu stellen oder zu verteidigen oder weitere Informationen über einen bestehenden Anspruch zu liefern
  • Verteidigung von Ansprüchen, die von Privatklägern vorgebracht werden
  • Einreichen oder Verteidigen eines Kostenantrags
  • Komplexe Vorfragen wie z. B. die Frage, ob der Kläger behindert ist (falls dies nicht zwischen den Parteien vereinbart wurde)
  • Die Anzahl der Zeugen und Dokumente
  • ob es sich um eine automatische Kündigungsschutzklage handelt, z. B. wenn Sie entlassen werden, nachdem Sie Ihren Arbeitgeber angezeigt haben
  • Vorwürfe der Diskriminierung, die mit der Entlassung in Zusammenhang stehen

 

Schlüsselphasen

Die oben genannten Gebühren decken die gesamte Arbeit in den folgenden Schlüsselphasen einer Klage ab:

  • Entgegennahme Ihrer anfänglichen Anweisungen, Prüfung der Unterlagen und Beratung in Bezug auf die Begründetheit und die wahrscheinliche Entschädigung (dies wird wahrscheinlich im Laufe der Angelegenheit überprüft und kann sich ändern)
  • Aufnahme eines Schlichtungsverfahrens im Vorfeld einer Klage, wenn dies zwingend erforderlich ist, um zu prüfen, ob eine Einigung erzielt werden kann;
  • Vorbereitung der Klage oder Klageerwiderung
  • Prüfung und Beratung zur Klage oder Klageerwiderung der Gegenpartei
  • Sondierung eines Vergleichs und Aushandlung eines Vergleichs während des gesamten Prozesses
  • Erstellung oder Prüfung eines Schadensverzeichnisses
  • Vorbereitung auf (und Teilnahme an) einer vorläufigen Anhörung
  • Austausch von Dokumenten mit der anderen Partei und Vereinbarung eines Bündels von Dokumenten
  • Aufnahme von Zeugenaussagen, Abfassung von Aussagen und Abstimmung ihres Inhalts mit den Zeugen
  • Vorbereitung von Dokumentenbündeln
  • Überprüfung und Beratung zu den Zeugenaussagen der Gegenpartei
  • Vereinbarung einer Liste von Fragen, einer Chronologie und/oder einer Besetzungsliste
  • Vorbereitung und Teilnahme an der abschließenden Anhörung, einschließlich der Erteilung von Weisungen an den Rechtsbeistand


Die oben genannten Schritte sind nur ein Anhaltspunkt. Wenn einige der oben genannten Schritte nicht erforderlich sind, wird die Gebühr reduziert. Vielleicht möchten Sie die Klage selbst bearbeiten und sich nur in einigen Phasen von uns beraten lassen. Auch dies kann auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.

 

 

Wie lange wird meine Angelegenheit dauern?

Die Zeit, die von der Entgegennahme Ihrer ersten Anweisungen bis zur endgültigen Lösung Ihrer Angelegenheit vergeht, hängt weitgehend davon ab, in welchem Stadium Ihr Fall gelöst wird. Wird im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens vor der Klageerhebung eine Einigung erzielt, wird Ihr Fall wahrscheinlich 4-6 Wochen in Anspruch nehmen. Kommt es zu einer abschließenden Anhörung, wird Ihr Fall voraussichtlich 12-24 Wochen dauern. Dies ist nur eine Schätzung, und wir werden natürlich in der Lage sein, Ihnen einen genaueren Zeitplan zu geben, sobald wir mehr Informationen haben, der Fall voranschreitet und die Auslastung des Gerichts bekannt ist.

 

  Entgegennahme von Aufträgen, Prüfung von Unterlagen, Erstberatung, Durchführung von Recherchen (Beginn der Arbeiten innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Auftrags) Abfassung und Zustellung eines Mahnschreibens
(weitere 7 Tage nach der ersten Beratung)   
Einleitung des Klageverfahrens
(Ausfüllen der Klageunterlagen und Prüfung der relevanten Dokumente)
(Abhängig vom Verhalten der Gegenseite im Vorfeld der Klage, in der Regel nach 28 Tagen nach Erhalt des Mahnschreibens möglich. Die Ausarbeitung der Dokumente wird innerhalb von 7-10 Tagen nach der Aufforderung abgeschlossen).

Forderungs-

eintreibung
(Vollstreckung

einer unbestrittenen Forderung von Unternehmen an Unternehmen oder

von Verbrauchern

an Verbraucher/

Unternehmen)

Circa 1 Stunde

Circa 1-2

Stunden    

Circa 2-4 Stunden
 

Teil 36 Angebot/ Ratenzahlungs-vereinbarung
(erster Entwurf

innerhalb von

7-10 Tagen nach Auftragserteilung)  

 

 

Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils, wenn der Beklagte die Forderung nicht verteidigt

 
   

Zustellung des (Versäumnis-)

Urteils an die Gegenseite, Zahlungsauf-forderung und Weiterleitung der Zahlung an Sie

 

Nach Klageerhebung - Gerichtsverfahren, wenn kein Versäumnisurteil ergeht und die Forderung bestritten wird

(Verfahren unter Beachtung der CPR und der gerichtlichen Anweisungen: Fragebogen, Offenlegung, Zeugenaussagen usw.)

Das Gericht stellt die Forderung in der Regel innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Eingang zu. Die Zustellung an den Antragsgegner erfolgt anschließend innerhalb von 14 Tagen. Je nach Reaktion der Gegenseite kann es 3 bis 14 Monate dauern, bis der Fall vor Gericht verhandelt wird, was der letzte Schritt des Gerichtsverfahrens ist.
  Circa 1-2 Stunden        Circa 1 Stunde Circa 1-2 hours    Siehe Anmerkung unten bezüglich der geschätzten Zeit/Kosten

 

 

Jeder, der eine Forderung geltend machen möchte, sollte dies beachten:

  • Der Mehrwertsteueranteil unseres Honorars kann von Ihrem Schuldner nicht zurückgefordert werden.
  • Zinsen und Entschädigungen können dazu führen, dass die Schuld in eine höhere Kategorie für die Berechnung der Gerichtsgebühren fällt.
  • Die oben genannten Kosten/Stunden gelten nicht für Angelegenheiten, bei denen Vollstreckungsmaßnahmen, wie z. B. der Gerichtsvollzieher, erforderlich sind, um Ihre Forderung einzutreiben.
  • Gerichtliche Ansprüche: Wenn die Gegenpartei Ihre Forderung bestreitet und weitere verfahrensrechtliche Schritte erforderlich sind, besprechen wir mit Ihnen, welche weiteren Schritte erforderlich sind, und erteilen Ihnen gegebenenfalls (überarbeitete) Ratschläge und Informationen zu den Kosten, die auf der Grundlage eines Festpreises oder eines Stundensatzes berechnet werden können, wenn umfangreichere Arbeiten erforderlich sind. Bitte beachten Sie auch, dass bei einer Anhörung ein Rechtsbeistand hinzugezogen wird; die Kosten, die zusätzlich zu unserem Solicitor-Honorar anfallen, finden Sie weiter unten unter Auslagen.


Unser Honorar umfasst (wie ebenfalls in den Spalten oben angegeben):

  • Entgegennahme Ihrer Anweisungen und Durchsicht der Unterlagen
  • Durchführung geeigneter Recherchen
  • Versendung eines Schreibens vor der Klage
  • Eingang der Zahlung und Weiterleitung an Sie oder, falls die Forderung nicht beglichen wird, Ausarbeitung und Ausstellung der Klage
  • Beantragung eines Versäumnisurteils beim Gericht, wenn keine Zustellungsbestätigung oder Klageerwiderung eingeht
  • Nach Erhalt des Versäumnisurteils die Gegenseite schriftlich zur Zahlung auffordern
  • Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 28 Tagen eingeht, beraten wir Sie über die nächsten Schritte und die voraussichtlichen Kosten.


Bei unbestrittenen Forderungen dauert es in der Regel zwischen 3 und 15 Wochen vom Eingang Ihrer Anweisungen bis zum Zahlungseingang von der Gegenseite, je nachdem, ob eine Klage erforderlich ist oder nicht. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Gegenseite nach Erhalt des Versäumnisurteils unverzüglich zahlt. Wenn Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich sind, dauert die Angelegenheit länger.

 

 

Sonstige Faktoren und Auslagen

Zusätzlich zu unseren Honoraren entstehen während der Angelegenheit weitere Kosten, die an Dritte zu zahlen sind. Diese Kosten werden als "Auslagen" bezeichnet und umfassen wahrscheinlich Gerichtsgebühren, Grundbuchrecherchegebühren ab £3 pro Recherche, Vermögensspuren für £155 +MwSt., Prozesszustellung ab £75 +MwSt. oder Anwaltskosten, z. B. für Porto, Anwalt, Sachverständigengutachten, Adressensuche, Liquiditätsprüfung, Vollstreckungsverfahren oder Gerichtsgebühren. Wir werden die zusätzlichen Kosten im Voraus mit Ihnen besprechen. Wir übernehmen die Zahlung der Auslagen in Ihrem Namen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Sie sind verpflichtet, uns alle in Ihrem Namen entstandenen Auslagen zu erstatten.

Bei der Berechnung unseres Honorars können auch andere Faktoren berücksichtigt werden, wie z. B. die Schnelligkeit der erforderlichen Reaktion, der Umfang, die Komplexität und die Neuartigkeit der Arbeit sowie das erforderliche Fachwissen oder der Ort der Leistungserbringung. Für Porto und Kommunikation berechnen wir immer eine Pauschale von 35 GBP.

Die Auslagen werden in der Rechnung stets gesondert ausgewiesen.

 

 

 

Beschreibung und Angaben zu den voraussichtlichen Auslagen (ggf. zzgl. MwSt.)

 

  Postver-sand und Telefon

Ermittlung

der Personalien der Gegenseite und/oder Ermittlung

von Vermö-genswerten

Übersetz-ungen

Gerichts-gebühren

für und

nach Erlass des Verfahrens

Sachver-ständigen-gutachten

Honorar

für Rechts-beistand

An Behörden oder

andere zu entrich-tende Gebühr

Verkehrs-verstöße GBP 35,00 GBP 45-90 Circa 50 GBP falls deutsche Dokumente relevant N/A

Einholung

eines Sach-

verstän-

digengut-achtens über Haftung und/oder Schaden-ersatz:
600-2500 GBP

für Strafrecht-sanwälte GBP 600 - 1200 / halber Tag (ohne MwSt.)

je nach Erfahrung

Verfol-

gung des Versiche-rers über MIB:
GBP 10,00

Arbeits-recht GBP 35,00   Normaler-weise N/A Normaler-weise N/A Gericht: keine

Zivil-gerichte:
Siehe aktuelle Fassung des Formblatts EX 50
 

für die

Teilnahme

an einer Gerichts-anhörung:
Ca. 1800 GBP/Tag

(ohne MwSt.)

je nach Erfahrung des Anwalts   

 

Forder-ungsein-treibung

GBP 35,00    GBP 45-90

GBP 250

Circa

100 GBP,
wenn

deutscher Vertrag oder Beschluss/

Urteil

Siehe aktuelle Version des Formulars EX 50, abhängig vom Forderungs-wert  

für die Teilnahme an einer gerichtlichen Anhörung nach Ausstellung einer Forder-ung in Fällen,

in denen die Forderung bestritten wird:
Ca. GBP 600 / halber Tag (je nach Forderungs-wert und Komplexität)

Grund-buchge-bühren:

GBP 3 Suche

 

 

Unerwartete Auslagen in den oben genannten Rechtsgebieten können sein:

Gerichtsgebühren fallen nicht nur für die Einleitung des Verfahrens an, sondern auch während des Gerichtsverfahrens fallen zusätzliche Gebühren an, z. B. die Anhörungsgebühr, die ebenfalls in der aktuellen Fassung des EX50-Formulars aufgeführt sind. Gebühren bei den Zivil- und Familiengerichten - Hauptgebühren (EX50) - GOV.UK (www.gov.uk)

Unerwartet könnten Gebühren und Auslagen im Zusammenhang mit einem Offenlegungsantrag sein, der erforderlich ist, um Informationen über eine Forderung einzuholen, die für die Erhebung einer Klage und/oder die Einleitung eines Verfahrens benötigt werden. Die Kosten einschließlich der Gerichtsgebühren würden sich auf etwa 1500 GBP zuzüglich Mehrwertsteuer belaufen, falls zutreffend.

Gebühren und Auslagen für einen Kostenanwalt, wenn nach der Entscheidung des Gerichts über die ursprüngliche Forderung ein Kostendeckungs-/Beurteilungsverfahren folgt. Je nach Streitwert können die Gebühren und Auslagen variieren, sie belaufen sich jedoch auf mindestens 1200 GBP zuzüglich Mehrwertsteuer, falls zutreffend.



Beschreibung und Informationen über die voraussichtlichen Auslagen in Nachlasssachen
 (ggf. zzgl. MwSt.)

 

 

Aufspüren

von Personen und/oder Vermögens-werten   

Übersetz-ungen Überprüfung des Grundbuchs Gebühr für Erbscheins-antrag und Eideslei-stung Post London Gazette und Lokalzeitung Gerichts-gebühr Honorar für Beistand
Nach-lass-sachen GBP 50 - 250 50 - 750 GBP
Je nach Umfang der Dokumente

GBP 3,00/

Begünstigter/

Suche   

273 GBP plus 1,50 GBP pro Kopie der Bewilligung, Vereidigung durch ZIMMERs £300 69,50 GBP
Plus GBP 90
(Schützt vor unerwarteten Forderungen von unbekannten Gläubigern).
GBP 100    GBP 1000

Wir werden Sie während des gesamten Verfahrens über diese Kosten auf dem Laufenden halten und Sie im Voraus informieren, bevor sie anfallen. Wir werden Sie auch informieren, wenn zusätzliche außergewöhnliche Kosten anfallen.



Rückfragen zu den Kosten

Wenn Sie Fragen zu unseren Kosten haben und wir Ihre Anfrage nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten können, haben Sie das Recht, sich an den Legal Ombudsman zu wenden. Der Legal Ombudsman ist die unabhängige Beschwerdestelle der Law Society, die vom Office for Legal Complaints eingerichtet wurde.
Möglicherweise haben Sie auch das Recht, Ihre Kosten gemäß Teil III des Solicitors Act 1974 gerichtlich festsetzen zu lassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Solicitors Act 1974.