Verkehrs-, Transport- und Flugrecht

 

Urlaubszeit –Verkehrsunfälle deutscher Urlauber in England und Wales 

 

Der Linksverkehr in England führt oft zu Schwierigkeiten bei deutschen Autofahrern, die mit einem rechtsgesteuerten Fahrzeug auf Englands und Wales Straßen unterwegs sind. Besonders beim Befahren von Kreisverkehren kommt es häufig zu Unfällen. Für eine möglichst erfolgreiche Durchsetzung der Schadensersatzansprüche der Unfallbeteiligten sollte der Name der Versicherung des Unfallgegners, der Name des Fahrers, Kontaktdaten von Zeugen und Fotos von der Unfallstelle sowie den Unfallfahrzeugen aufgenommen worden sein. Die Polizei in England nimmt nur dann einen Bericht des Unfalls auf, wenn es zu Körperverletzungen gekommen ist. Selbst wenn die Polizei einen Unfallbericht erstellt, wird nach Akteneinsicht oft deutlich, dass viele erforderliche Informationen nicht festgehalten wurden.

 


 

Bußgelder für blinde Passagiere - Sicherheitsvorkehrungen

Transportfirmen und ihre LKW-Fahrer sind dafür verantwortlich Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die es unmöglich machen sich im LKW zu verstecken. Aufgrund der Flüchtlingsproblematik in Europa, versuchen auch an den Grenzen zu England (vor allem in Calais) Flüchtlinge ( so genannte „cladestine entrant“) ungesehen die LKWs zu besteigen, um die Grenzkontrollen in England zu umgehen. 

 

Werden keine entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen, so können empfindlich hohe Bußgelder (so genannte „fines“, auch bekannt als „civil penalties“) verlangt werden. Pro blinden Passagier werden momentan £2.000,00 an Bußgeld ausgesprochen.

 


 

Rechte von Fluggästen nach der Fluggast-Verordnung (EG) Nr. 261/2004

 

Wurde Ihr Flug kurzfristig annulliert, ist er mehr als drei Stunden verspätet oder durften Sie die Maschine nicht borden, weil sie überbucht war, könnte es sein, dass Sie einen Anspruch auf eine Kompensations-zahlung nach der EU-Verordnung 261/ 2004 haben. Ein Anspruch auf eine Kompensationszahlung könnte sogar dann entstanden sein, wenn ein Anschlussflug verpasst wurde, nachdem der zeitlich davor liegende Flug weniger als drei Stunden Verspätung hatte, der Fluggast aber den Zielflughafen mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht.

 

(siehe dazu auch: BGH: Ausgleichszahlung für verpassten Anschlussflug, Urteil vom 7. Mai 2013 – X ZR 127/11)

 


 

Rechte von Fluggästen nach dem Montrealer Übereinkommen

 

 

Nach dem Montrealer Übereinkommen können Flugpassagiere Schadensersatz von der Fluggesellschaft fordern, wenn die Fluggesellschaft schuldhaft Eigentum des Fluggasts beschädigt hat. Auch im Fall von Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Fluggasts im Flugzeug könnte ein Schadens-ersatzanspruch gegen das Luftfahrtunternehmen bestehen.

 


 

Wann liegt ein “Unfall” gemäß Art.17 des Montrealer Übereinkommens 1999 vor?

 

Eine der drei Voraussetzungen für das Eintreten der Haftung eines Luftfrachtführers aufgrund Art. 17 des Montrealer Übereinkommen für den Tod oder die Körperverletzung eines Reisenden ist, dass der Tod oder die Verletzung durch einen Unfall an Bord verursacht wurde. In der Rechtsprechung wurde definiert, dass ein „Unfall“ danach gegeben ist, wenn „ein unerwartetes oder ungewöhnliches Ereignis, das den Reisenden von Außen beeinflusst…“ eintritt. Es wird zwischen der Körperverletzung an sich und dem Unfall als Ursache für die Körperverletzung unterschieden. Eine Verletzung, die bei gewöhnlicher und normaler Betätigung des Luftfahrzeuges der Sphäre des Reisenden selbst entspringt, stellt keinen Unfall gemäß Art. 17 dar und schließt deshalb die Haftung des Luftfrachtführers aufgrund des Montrealer Übereinkommens aus. Nur bei Vorliegen bestimmter Umstände kann eine Ausnahme von der Regel gemacht werden, dass nur bei unerwarteten oder ungewöhnlichen Ereignissen von Außen die Haftung für Verletzungen bejaht wird.